Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DIMABAY GmbH und ihren Werbepartnern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbepartner werden, selbst bei Kenntnis der DIMABAY GmbH, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie erteilt dazu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung. Alle Vereinbarungen, die zwischen der DIMABAY GmbH und ihren Werbepartnern zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der DIMABAY GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

§1 Vertragsgegenstand und -schluss
(1) Wird zwischen der DIMABAY GmbH und ihren Werbepartnern ein Vertrag geschlossen, so beinhaltet der Vertragsgegenstand die Vermittlung von Beilagekapazitäten von ausgewählten Online- und Versandhändlern sowie die Vermittlung von Werbeformaten bei ausgewählten Influencern und/ oder Content Creators. Der Werbepartner erhält die Möglichkeit, seine Werbebeilage in Form von Flyern, Broschüren oder Produktproben den Warensendungen der Online- und Versandhändler beizulegen sowie in Form von den zuvor definierten Beiträgen (Post, Story, Reels, Unboxing Videos und viele weitere Formate)  auf den ebenfalls zuvor definierten Plattformen (Instagram, Facebook, Youtube, TikTok und weitere Kanäle) durch Influencer und/ oder Content Creator posten zu lassen..
(2) Für die Lieferung der Werbebeilage wird den Werbepartnern in dem Angebot ein Termin genannt, bis zu dem die Werbebeilage bzw. bei beauftragter Herstellung das Layout spätestens bei der DIMABAY GmbH eingegangen sein muss. Für den Inhalt des Werbeformats wird den Werbepartnern in dem Angebot ein Termin genannt, bis zu dem der gewünschte Werbeinhalt spätestens bei der DIMABAY GmbH eingegangen sein muss. Erfolgt die Lieferung verspätet, ist die DIMABAY GmbH berechtigt, für die Werbebeilage auch solche Online- und Versandhändler zu wählen, die andere als die von den Werbepartnern gewählten Produkte vertreiben.
(3) Die DIMABAY GmbH unterbreitet ein verbindliches Angebot, das die Einzelheiten des Vertrages enthält und von den Werbepartnern innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich gegenüber der DIMABAY GmbH angenommen wird. Danach verfällt die bindende Wirkung des Angebotes.

§2 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Wird eine Zahlung per Vorkasse vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung entsprechend dem gesetzten Zahlungsziel fällig. Erfolgt die Zahlung per Überweisung oder SEPA-Firmenlastschrift, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Werbepartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in um mehr als 10 Kalendertage in Rückstand, so ist der noch offene Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass es einer erneuten Mahnung und Fristsetzung bedarf.
(2) Der fristgerechte und vollständige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Vermittlung von Beilagekapazitäten bzw. Werbeformaten. Die DIMABAY GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder die Verteilung der vereinbarten Beilagen einzustellen, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des gesetzten Zahlungsziels auf dem Konto eingegangen ist.
(3) Wird zwischen der DIMABAY GmbH und dem Werbepartner eine erfolgsabhängige Vergütung in Form einer CPO-Vereinbarung geschlossen, so erfolgt eine Abrechnung der durch eine Vermittlung von Versandkapazitäten bzw. Werbeformaten erzielten Bestellungen jeweils zum Monatsende nach Ablauf der Gültigkeit des beworbenen Gutscheincodes. Die Abrechnung erfolgt anhand eines durch den Werbepartner erstellten Auszugs aus der von ihm genutzten Software zur Erfassung von Gutscheineinlösungen.
(4) Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in dem Angebot der DIMABAY GmbH gesondert angegeben. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Der Werbepartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der DIMABAY GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Werbepartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§3 Vertragsverpflichtungen des Werbepartners
(1) Die DIMABAY GmbH hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern, wenn der Werbepartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug ist, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen ihn beantragt wird oder der Werbepartner erklärt, die von der DIMABAY vereinbarte Vermittlung von Beilagenkapazitäten oder seine vertragliche Leistungen nicht zu erbringen.
(2) Sofern die DIMABAY GmbH fristlos kündigt, ist die DIMABAY GmbH berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.
(3) Dem Werbepartner bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der DIMABAY GmbH kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Wird eine Barter-Vereinbarung für einen Austausch von Versandkapazitäten zwischen der DIMABAY GmbH und ihren Werbepartnern geschlossen, verpflichtet sich der Werbepartner gegenüber der DIMABAY GmbH zur Bereitstellung eines Versandnachnachweises in Form eines Auszuges aus dessen Warenwirtschaftssystem oder Vergleichbares für rückwirkend von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(5) Ferner verpflichtet sich der Werbepartner gegenüber der DIMABAY GmbH einen unter Abs. 4 genannten Nachweis für den Versand der ihm überlassenen Beilagen zum Monatsende für die Dauer des vereinbarten Versandzeitraums bereitzustellen.
(6) Wenn der Werbepartner nicht die mit der DIMABAY GmbH vereinbarte Menge an Beilagen im vereinbarten Versandzeitraum verteilen kann oder sich solches abzeichnet, ist dies der DIMABAY GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die DIMABAY GmbH behält sich das Recht vor, den monetären Wert einer Barter- Vereinbarung als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen.
(7) Der Werbepartner erhält kein Eigentum an den ihm zur Verteilung überlassenen Beilagen und haftet unbegrenzt für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die er, einer seiner gesetzlichen Vertreter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe zu verantworten hat.

§4 Vertragsverpflichtungen des Versandpartners
(1) Der Versandpartner erhält von der DIMABAY GmbH sogenannte Versand- oder Kampagnenanfragen. In diesen Anfragen sind die Details der Kampagne hinsichtlich Stückzahl, Format, Streuzeitraum, Vergütung und Name des Werbepartners benannt.
(2) Mit der jeweiligen Freigabe durch den Versandpartner sichert dieser die ordnungsgemäße Verteilung der Beilagen im angegebenen Zeitraum zu. Der Versandpartner verpflichtet sich künftige Anfragen des selben Werbepartners der DIMABAY GmbH mitzuteilen und nicht ohne Zustimmung der DIMABAY GmbH anzunehmen, da sonst die DIMABAY GmbH umgangen wird.
(3) Bei Verstößen gegen die hier genannten Vertragsverpflichtungen behält sich die DIMABAY GmbH Schadensersatz ausdrücklich vor.

§5 Vertragsverpflichtungen der DIMABAY GmbH
(1) Die DIMABAY GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Werbepartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der DIMABAY GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und zwar maximal bis zum Wert des Vertrags mit dem jeweiligen Werbepartner.
(2) Die DIMABAY GmbH haftet zudem auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, zwar maximal bis zum Wert des Vertrags mit dem jeweiligen Werbepartner.
(3) Soweit dem Werbepartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung ebenfalls auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, und zwar maximal bis zum Wert des Vertrags mit dem jeweiligen Werbepartner.
(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die DIMABAY GmbH keine Garantie für den Erfolg der Werbemaßnahme.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der tatsächlichen Übergabe der Beilage an die DIMABAY GmbH.
(7) Wenn eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §3 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
(8) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Werbepartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(9) Soweit die Schadensersatzhaftung der DIMABAY GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Angebot der Geschäftssitz der DIMABAY GmbH. Die DIMABAY GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Werbepartner an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der DIMABAY GmbH auch Erfüllungsort.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags mit dem Werbepartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliches Ergebnis dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.